Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abendrealschule der VHS Freiburg

Anmeldung

Die Anmeldung zur Abendrealschule der VHS Freiburg ist erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen sowie einer anschließenden Beratung durch die Schulleitung, durch die Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars und der Entrichtung der Anmeldegebühr. Mit der Aufnahmebestätigung durch die Schulleitung kommt der Schulvertrag zustande, der keiner weiteren schriftlichen Form bedarf. Schulordnungen und Fehlzeitenregelungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertrag endet mit Erreichen der Abschlussprüfung.

Gebühren

Bei der Anmeldung wird eine einmalige Anmeldegebühr von € 50,- erhoben. Die jährliche Kursgebühr der Abendrealschule beträgt € 300. Eine Ermäßigung der Gebühr ist grundsätzlich nicht möglich. Falls es die finanzielle Situation der Schule erfordert, kann die Kursgebühr im nächsten Schuljahr erhöht werden. Die Kurgebühr wird vor Kursbeginn auf das Konto der Abendrealschule der VHS Freiburg überwiesen. Für das darauf folgende Schuljahr ist die Kursgebühr im Voraus bis zum 25. Juli zu entrichten. Die Schule ist berechtigt, bei rückständigen Zahlungen und mindestens einer erfolglosen Mahnung den/die Schüler/in solange vom Unterricht auszuschließen, bis die Rückstände beglichen sind. Dadurch evtl. entstehende Fehlzeiten können zur Kündigung des Vertrages führen. Der/die Schüler/in muss zu Beginn des Schuljahres die auf der Bücherliste genannten Lehrbücher sowie die nötigen Arbeitsmittel auf eigene Kosten beschaffen. Beim Kauf über die Schule wird entsprechend den öffentlichen Zuschüssen ein Teil der Kosten vom Land Baden-Württemberg getragen.

Teilnahmeverpflichtung der Schüler/-innen

Der/die Schüler/in ist verpflichtet, am Unterricht in den vorgesehenen Pflichtstunden und an den für verpflichtend erklärten außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen pünktlich und regelmäßig teilzunehmen. Bei Verhinderung am Schulbesuch, ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts hat die Schülerin/der Schüler unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein Attest vorzulegen. Im Übrigen wird auf die jeweilige Fehlzeitenregelung verwiesen, die Bestandteil der Geschäftsbedingungen sind. Sind wegen Berufstätigkeit Fehlzeiten zu erwarten, verpflichtet sich der Schüler, das weitere Verfahren im Vorfeld mit der Schulleitung abzuklären. Über Beurlaubungen aus wichtigem Grund entscheidet die Schulleitung. Ein Antrag auf Beurlaubung ist unter Angabe des Beurlaubungsgrundes rechtzeitig bei der Schulleitung einzureichen.

Probezeit, Versetzung, Wiederholung

Die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung entscheidet über, die Versetzung in die nächste Klassenstufe und der Wiederholung der bereits besuchten Klasse. Zugrunde gelegt wird die Versetzungsordnung der allgemeinbildenden Gymnasien in der jeweils geltenden Fassung.

Rücktritt, Kündigung

Die Abendrealschule kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die vom Regierungspräsidium vorgegebene Mindestschülerzahl pro Klassenstufe nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergreifende Ansprüche gegen die Abendrealschule sind ausgeschlossen. Der Schüler/die Schülerin kann den Vertrag jederzeit durch eine schriftliche Kündigung zu Händen der Schulleitung beenden. Gebühren für das laufende Schuljahr werden nicht erstattet. Die Abendrealschule kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Schüler/die Schülerin trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentlich Punkte des Vertrags und der Schulordnung verstößt. Eine solche Vertragsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Schüler/die Schülerin den Unterricht oder die Klassengemeinschaft nachhaltig stört, gegen die Anwesenheitspflicht gemäß Fehlzeitenregelung verstößt, oder die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt hat.

Hausordnung

Der Schüler verpflichtet sich, die Haus- und Schulordnung der Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule streng zu beachten. Auf das generelle Rauchverbot an Schulen wird ausdrücklich hingewiesen. Fotografieren und/oder audiovisuelle Mitschnitte oder Aufnahmen während des Unterrichts sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet und nur für Schulzwecke zu verwenden. Die Verbreitung der Aufnahmen im Internet ist nicht erlaubt und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien ist nur im Rahmen des Urheberrechtes gestattet.

Haftung

Die Haftung der Abendrealschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Jeder Unfall, der ärztliche Behandlung erfordert, ist sofort der Schulleitung zu melden, damit die gesetzliche Unfallversicherung benachrichtigt werden kann.

Schlussbestimmungen

Ist der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung der Kursgebühr in Verzug, so ist die Abendrealschule berechtigt, die Ausstellung von Bescheinigungen zu verweigern. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Abendrealschule.